Tarifvertrag Zahntechnik UV/MV/IV (Tartec®)
Per 1.1.2018 tritt der Tarifvertrag Zahntechnik für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung in Kraft.
Das Vertragswerk in Kürze
Das Vertragswerk umfasst neben dem Tarifvertrag sieben Anhänge. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem nichtverbindlichen Tarif 2009 sind die folgenden:
- Die Regelungen sind zwingend anzuwenden für Fälle aus dem Bereich Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung.
- Der Taxpunktwert beträgt CHF 1.00 und darf durch die Versicherer nicht unterschritten werden.
- Für jede Arbeit braucht es zwingend einen detaillierten Kostenvoranschlag.
- Die Deklaration der Herkunft der Arbeit ist auf dem Lieferschein zwingend anzugeben.
- Für ganz oder teilweise im Ausland angefertigte Arbeiten (Sonderanfertigungen) werden für die im Ausland ausgeführten Produktionsschritte ausschliesslich die Gestehungskosten samt Transport und Mehrwertsteuer vergütet. Auslandrechnungen müssen dem Preisniveau des Herstellungslandes entsprechen. Voraussetzung ist der Nachweis der korrekten Einfuhr (MWST).
- Sämtliche Fälle müssen durch die Praxis elektronisch mittels einheitlichem maschinenlesbaren Formular (ELNF) abgerechnet werden. Das Labor übermittelt der Praxis die jeweils notwendigen zahntechnischen Angaben mittels einheitlichem Formular in elektronischer Form. Je nach Herkunft der Arbeit sind neben dem Formular und dem Lieferschein zwingend zusätzliche Unterlagen einzureichen. Vgl. dazu unten die Downloads "Testfliles Sumex".
- Abrechnen können nur noch Betriebe, welche auf der Positivliste aufgeführt sind (Mitglieder Swiss Dental Laboratories, Einzelkontrahenten oder Praxislabors SSO). Voraussetzung für die Aufnahme auf die Positivliste ist u.a. der Nachweis von Ausbildung und Infrastruktur.
- Alle Labors auf der Positivliste unterstehen einer Kontrolle bzgl. der gemachten Angaben zur Herkunft ihrer Arbeiten.
Tarif 1994
Für Fälle, welche unter das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) fallen, ist nach wie vor der Tarif 1994 der rechtlich verbindliche Tarifvertrag.
Fragen?
Bei Fragen rund um die Tarifanwendung wenden Sie sich bitte per Mail an tk-cto@tartec.ch